Ein Bild in der Natur mit Bäumen und Wald im Hintergrund

Was für die Aufnahme erforderlich ist

Erforderlich ist eine Verordnung von SAPV durch den Hausarzt, einen Facharzt oder einen Krankenhausarzt. Dafür gibt es ein spezielles Formular (Muster 63). Wenn dieses Formular bei Frau Kaut oder Frau Thomé in unserem Büro vorliegt (zunächst auch möglich als Fax), werden wir uns innerhalb von drei Arbeitstagen bei Ihnen melden, und es wird in diesem Zeitraum ein erster Besuch durch eine Pflegekraft und einen unserer Ärzte bei Ihnen stattfinden (sog. Assessment). Bei diesem Besuch werden wir uns über Ihre Krankheit und Ihre Beschwerden informieren, werden Sie und Ihre Angehörigen kennen lernen und mit Ihnen über die notwendigen Schritte der Versorgung sprechen. Palliative Begleitung am Lebensende ist ein Vorgang, für den man sich Zeit nehmen sollte. Patient, Angehörige und Palliativkräfte müssen sich kennen lernen können und Vertrauen zueinander fassen. Wir bitten Sie daher, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.

Die ärztliche Verordnung von SAPV ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der verordneten Zeit kann vom Hausarzt oder Facharzt eine Verlängerung ausgestellt werden.

Wie ist die SAPV entstanden und wer trägt die Kosten?

2007 wurde durch Einfügung der §§ 37b und 132d in das Sozialgesetzbuch V die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ins Leben gerufen. Sie gibt Menschen mit einer „nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung“ (Gesetzestext) die Möglichkeit, durch ein spezialisiertes Team von Pflegekräften und Ärzten/Ärztinnen mit besonderer Ausbildung zu Hause versorgt zu werden (sog. Palliative-Care-Team). Eine besonders aufwändige Versorgung ist Voraussetzung für die SAPV. Das Ziel der Versorgung ist, dass der Patient bei möglichst guter Lebensqualität möglichst lange im häuslichen Umfeld verbleiben kann. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (also AOK, Barmer, Techniker, Betriebskrankenkassen usw.) übernommen. Private Versicherungen übernehmen die Kosten meistens, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Seit 2010 wird die SAPV im Landkreis Marburg-Biedenkopf durch das Team der Hospiznetz Marburg gemeinnützige eG geleistet. Unser Team besteht aus spezialisierten Ärzten und Pflegekräften, die im ganzen Landkreis Marburg-Biedenkopf tätig sind. Wir sind von der Landesarbeitsgemeinschaft Palliativversorgung Hessen (LAPH) als SAPV-Team zertifiziert.