Ein Bild in der Natur mit Bäumen und Wald im Hintergrund

Wen versorgen wir?

Im Gesetz sind die Patienten definiert, die einen Anspruch auf SAPV haben. Danach muss eine Krankheit vorliegen, die weit fortgeschritten und nicht mehr heilbar ist. Die meisten Menschen die wir versorgen, leiden unter Krebserkrankungen im Endstadium. Aber es kommt auch vor, dass Kranke mit schwersten Herz- und Lungenleiden oder neurologischen Erkrankungen (z.B. ALS) in die SAPV eingeschrieben werden.

SAPV erfolgt zusätzlich zur hausärztlichen Versorgung; Ihr Hausarzt wird Sie weiter so versorgen wie bisher. Wir werden uns mit dem Hausarzt über die notwendigen Maßnahmen abstimmen. SAPV erfolgt auch zusätzlich zur häuslichen Krankenpflege, die weiter wie gewohnt stattfinden kann.