
Wie erreichen Sie uns?
Erforderlich ist eine Verordnung von SAPV durch den Hausarzt, einen Facharzt oder einen Krankenhausarzt. Dafür gibt es ein spezielles Formular (Muster 63). Wenn dieses Formular bei Frau Kaut oder Frau Thomé in unserem Büro vorliegt (zunächst auch möglich als Fax), werden wir uns innerhalb von drei Arbeitstagen bei Ihnen melden, und es wird in diesem Zeitraum ein erster Besuch durch eine Pflegekraft und einen unserer Ärzte bei Ihnen stattfinden (sog. Assessment). Bei diesem Besuch werden wir uns über Ihre Krankheit und Ihre Beschwerden informieren, werden Sie und Ihre Angehörigen kennen lernen und mit Ihnen über die notwendigen Schritte der Versorgung sprechen. Palliative Begleitung am Lebensende ist ein Vorgang, für den man sich Zeit nehmen sollte. Patient, Angehörige und Palliativkräfte müssen sich kennen lernen können und Vertrauen zueinander fassen. Wir bitten Sie daher, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die ärztliche Verordnung von SAPV ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der verordneten Zeit kann vom Hausarzt oder Facharzt eine Verlängerung ausgestellt werden.